Nichtfinanzielle Aspekte, Indikatoren zur Nachhaltigkeitsleistung sowie ESG-Informationen (Environment, Social, Governance) fallen bei ProSiebenSat.1 insbesondere in den Verantwortungsbereich des Finanzvorstands sowie des Deputy CEOs und Group General Counsels, in dessen Vorstandsressort unter anderem die Bereiche Legal Affairs, Public Affairs und Compliance liegen. Die Konzernkommunikation hat bei ProSiebenSat.1 die Funktion eines Competence Center, das zusammen mit weiteren zentralen Konzernbereichen und -abteilungen die Nachhaltigkeitsaktivitäten weiterentwickelt sowie für das Reporting und die externe Kommunikation verantwortlich ist. 

Zentrale Themenfelder der Nachhaltigkeit bei ProSiebenSat.1 wie Anti-Korruption, Kartellrecht, Datenschutz und Medienrecht werden organisatorisch durch das Compliance-Management-System (CMS) abgedeckt. Wesentliche Zielsetzung des CMS ist, Integrität und rechtmäßiges Verhalten dauerhaft im Denken und Handeln aller Mitarbeiter zu verankern. Vor dem Hintergrund der Konzernstruktur hat sich ProSiebenSat.1 in eine zentrale und dezentrale Compliance-Organisationsstruktur aufgeteilt. Die zentrale Organisation bilden der Compliance-Ausschuss (Compliance Board) und der Group Chief Compliance Officer, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Fachexperten aus anderen Bereichen, beispielsweise der Rechtsabteilung, unterstützt werden. Das Compliance Board hat im Berichtszeitraum insgesamt neun Mal getagt. Der Vorstand wird bei der Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung des CMS durch das Compliance Board und den Chief Compliance Officer unterstützt und beraten. Zudem beobachten sie die Rechtsentwicklung und unterbreiten Vor­schläge zur Weiterentwicklung des CMS, unter anderem im Hinblick auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Einhaltung des Kartellrechts. [GRI 102-16, GRI 103-2 (Produktverantwortung), GRI 103-2 (Compliance)]

Zentrale Compliance-Organisation
[GRI 103-2 (Produktverantwortung), GRI 103-2 (Compliance)]

Die dezentrale Compliance-Organisation wird durch Unit Compliance Officers (UCO) repräsentiert, die in den Konzerngesellschaften bestellt werden. Die Gesamtverantwortung für das CMS liegt beim Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE als Mutterunternehmen der ProSiebenSat.1 Group. Um eine unabhängige, externe Bewertung zu erhalten, hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG das CMS für die Teilbereiche Kartellrecht, Anti-Korruptionsvorschriften, Medienrecht und Datenschutzrecht nach dem IDW Prüfungsstandard 980 geprüft. Die Prüfung der Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit des CMS der Holding-Gesellschaft ProSiebenSat.1 Media SE für das erste Halbjahr 2017 wurde am 20. Dezember 2017 abgeschlossen. [GRI 103-2 (Produktverantwortung), GRI 103-2 (Compliance)]

Im Jahr 2011 hat der Konzern zudem seine Aktivitäten im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung in einen größeren gesellschaftlichen Kontext gestellt und durch die Gründung eines Beirats ihre Relevanz für den Konzern unterstrichen. Das interdisziplinär besetzte Gremium unter dem Vorsitz des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber berät die ProSiebenSat.1 Group in gesellschaftlichen, ethischen und medienpolitischen Fragen und gibt Anstöße zu wichtigen Themen wie Bildung und Kultur.

Corporate Governance [GRI 102-12, GRI 102-16, GRI 102-18]

Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE sehen eine gute Corporate Governance als wesentlichen Bestandteil einer verantwortungsvollen und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle an. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde ein Standard für die transparente Kontrolle und Steuerung des Unternehmens etabliert, der sich insbesondere an den Interessen der Aktionäre orientiert. Den im DCGK enthaltenen Grund­sätzen zur Unternehmensführung folgt ProSiebenSat.1 bereits seit langer Zeit. Entsprechend der Empfehlung in Ziff. 5.6 des DCGK führt der Aufsichtsrat regelmäßig eine Effizienzprüfung durch. Weitere Informationen zu Corporate Governance bei ProSiebenSat.1 befinden sich insbesondere im Abschnitt „An unsere Aktionäre“ im Geschäftsbericht 2017.